Häufig gestellte Fragen

Ja, selbstverständlich. Die Lerninhalte unserer zweisprachigen Grundschule entsprechen den Bildungsstandards des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans sowie des Rahmenplans Grundschule. Darüber hinaus liegt die Anzahl der Unterrichtsstunden in den Klassen 1 bis 4 im Vergleich zu den öffentlichen Grundschulen ein Drittel über deren Stundentafel. Diese zusätzlichen Unterrichtsstunden setzen sich aus dem zweisprachigen, musisch-kreativen und individuellen Förderunterricht zusammen. Wir nutzen diese zur Verankerung der Zweisprachigkeit und ergänzende pädagogische Elemente.

Ganztagsschule bedeutet, dass sich die Kernunterrichtszeit in den Nachmittag hinein ausdehnt. Der Morgenkreis eröffnet den Schultag mit einem kommunikativen Zirkel!, der das freie Reden schult und die Tages- und Wochenplanung einbezieht. Der schulische Ablauf erstreckt sich über drei Lerneinheiten mit Phasen von Konzentration und Entspannung des Flexiblen Schulanfangs bis zum Unterrichtsende um 14:30 Uhr und für die 3. und 4. Klasse bis 15:00 Uhr. Falls Sie wünschen, dass Ihr Kind über diese Kernunterrichtszeit hinaus pädagogisch betreut wird, bieten wir Ihnen ein zusätzliches Angebot, unsere „Day Care“, vor und nach dem Regelunterricht, an.

Die Kinder lernen die Zweitsprache mit der “Immersionsmethode” oder „Sprachbad“. Der Anteil der englischen Sprache wird authentisch kommunikativ in einem Umfang von genau 50 Prozent in die Sachfächer integriert. Ein pädagogisch und fachlich qualifiziertes Team von Muttersprachlern begleitet das Erlernen der englischen Sprache.

Individualförderung wird bei uns großgeschrieben. Hierzu stehen jeder Klasse vier Stunden pro Woche zur Verfügung. Für jedes Kind wird ein Entwicklungsplan erstellt, der regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt  wird. Er dient auch als Grundlage für die regelmäßigen Elterngespräche.

Durch tägliche, fest im Stundenplan verankerte Bewegungseinheiten (Sport und Active Games) und unsere sogenannten „beweglichen Klassenzimmer“ wird auf das individuelle Bewegungsbedürfnis der Kinder eingegangen.

Das Engagement der Eltern ist ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Wir laden die Eltern ein, aktiv und mit Freude interessiert, als „Projekthelfer“ bei inner- und außerschulischen Veranstaltungen, als Betreuer bei sportlichen Wettkämpfen, als “Berufsexperten“, als „Lesemutter/-vater“ oder als Begleiter bei Ausflügen, unsere Kinder auf ihrem Weg durch die Schulzeit  zu begleiten. Sie sind herzlich willkommen!

Darüber hinaus können Sie als Elternvertreter im Parents’ Board als Ideengeber und kommunikative Brücke in die Klasse einbringen. Auch im Parents’ Club, unserem Förderverein, ist jede Unterstützung herzlich willkommen.

Die Anmeldung erfolgt nach einem persönlichen Beratungsgespräch. Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung. Eine endgültige Aufnahme erfolgt nach Durchlaufen unseres Auswahlprozesses, in dessen Verlauf Ihr Kind bei uns einen Schnuppernachmittag erlebt und gegebenenfalls zum besseren kennenlernen noch in den Unterricht der 1. Klasse eingeladen wird.

Die Bildung ihrer Kinder lassen sich viele Eltern viel kosten, soweit sie diese Kosten aufbringen können. Dies wird vom Staat auch dadurch erleichtert, dass das Schul- geld für Privatschulen teilweise als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Das Gesetz sieht diese Vergünstigung für den Besuch von Schulen in freier Trägerschaft oder

für überwiegend privat fnanzierte Schulen vor. Bei den hierunter zu berücksich- tigenden Schulen handelt es sich um alle Einrichtungen, die zu einem staatlich anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsschulabschluss führen oder darauf vorbereiten. Die bekanntesten davon in Deutschland sind die Waldorfschulen und Montessori-Schulen, aber auch Volkshochschulen und andere Weiterbildungsein- richtungen, die Kurse zur Vorbereitung auf den Erwerb sämtlicher Schulabschlüsse anbieten, fallen darunter, wenn der Unterricht den Stoff der maßgeblichen Prü- fungsordnungen vermitteln soll.

Auch vergleichbare Schulen in anderen EU/EWR-Ländern gehören dazu. Deshalb gehören die berühmten Privatschulen in der Schweiz oder in Großbritannien nicht zu den begünstigten Einrichtungen. Eine Ausnahme bilden aber deutsche Schulen im Ausland, wenn sie nach einem in Deutschland staatlich anerkannten Lehrplan unterrichten. Nicht unter diese Vorschrift fallen Nachhilfeeinrichtungen, Musik- schulen, Sportvereine oder Ferienkurse, ebenfalls nicht begünstigt sind Hochschu- len, Fachhochschulen und entsprechende EU/EWR-Einrichtungen. Der Nachweis

für Auslandsschulen muss durch den Steuerpflichtigen erbracht werden (inkl. evtl.

Übersetzung in die deutsche Sprache).

Zu den begünstigten Kosten rechnen nur die Beträge für den Schulunterricht. Unterbringungskosten sowie Verpflegungs- und Betreuungsaufwendungen sind kein Schulgeld. Auch besondere Kosten, die beim Besuch öffentlicher Schulen

extra zu bezahlen wären (Schulbücher, Klassenausflüge oder zusätzlicher Musik- unterricht), fallen nicht unter das Schulgeld. Der jährliche Höchstbetrag des Abzugs beträgt 5.000 Euro je Kind und je Kalenderjahr – ohne Rücksicht auf den Zeitraum des Schulbesuchs im Jahr - für beide Elternteile zusammen. Im Falle von Einzelveran- lagungen kann die Aufteilung gewählt werden, ansonsten erfolgt sie mit je 50 %.

Der Abzugsbetrag errechnet sich aus 30 % der angefallenen Kosten.

Hinweis

Um das Schulgeld als Sonderausgabe geltend machen zu können, muss für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bestehen.



Unsere Schulordnung legt fest, dass das Tragen von Schulkleidung – nicht zu verwechseln mit Schuluniform – sowie des Schülerausweises während des Unterrichtes und auf dem gesamten Schulgelände Pflicht ist. Getragen werden T-Shirts, Sweatshirts, Kleider und Polohemden mit unserem Schullogo. Wir betrachten diese als wichtiges integratives Element unserer Schulgemeinschaft, das zudem die morgendliche Kleiderfrage vereinfacht.

Die Kinder essen in der Lunchtime gemeinsam in der Kindermensa. Wir legen großen Wert auf Tischgemeinschaft und Verhalten während der Mahlzeit. Die wöchentlich wechselnde Speisekarte ist in der Zusammenstellung an den Bedürfnissen heranwachsender Kinder orientiert.

Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind auf dem direkten Weg von zu Hause zur Schule und auf dem direkten Heimweg von der Schule nach Hause, auf offiziellen Schul- und Klassenfahrten sowie auf offiziellen Schulveranstaltungen über den Schulträger gesetzlich unfallversichert.

Unser Team im Service Center steht Ihnen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00 bis 18:30 Uhr; Freitag in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr; samstags in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung zur Verfügung. Für Notfälle ist über die Hauptnummer 0661 90272-0 ein 24-Stunden-Service organisiert.